AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen
Inhalt
Stand: 30. März 2026 | Version: V2
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fluxward Consulting GbR, vertreten durch die Gesellschafter David Rofall und Frederic Baltes (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Workshop-, Implementierungs-, Automations- und Schulungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(4) Soweit individuelle Verträge (insbesondere der Rahmenvertrag V-01 oder Einzelaufträge) abweichende Regelungen enthalten, gehen diese den AGB vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (SOW).
(2) Der Auftragnehmer schuldet fachlich fundierte Beratung nach dem aktuellen Stand seines Wissens. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart (§ 611 BGB).
(3) Soweit ausdrücklich konkrete Arbeitsergebnisse mit definierten Abnahmekriterien vereinbart werden, können werkvertragliche Elemente vorliegen (§ 631 BGB).
(4) Der Auftragnehmer ist selbständiger Unternehmer und nicht Arbeitnehmer des Auftraggebers.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertrags, durch eine von Fluxward erstellte Auftragsbestätigung (V-09) oder durch beidseitige Gegenzeichnung einer Leistungsbeschreibung zustande. Freibleibende Angebote allein begründen keinen Vertragsschluss. Ein einvernehmlicher Leistungsbeginn kann als Indiz für einen Vertragsschluss gewertet werden, sofern die wesentlichen Vertragsbedingungen zuvor in Textform abgestimmt wurden.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für fachliche Fragen und Freigaben.
(2) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle benötigten Informationen, Dokumente, Zugänge und Systeme bereit.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei zeitbasierter Abrechnung wird nach tatsächlich geleisteter Zeit auf Basis von 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.
(5) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) verlangen.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
(7) Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Die Umstellung auf strukturierte E-Rechnungen erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Übergangsfristen.
§ 6 Workshop-Stornierung und Terminverschiebung
(1) Bei Absage eines vereinbarten Workshops durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:
- (a) Absage bis 10 Werktage vor dem Termin: kostenfrei
- (b) Absage 9 bis 5 Werktage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
- (c) Absage weniger als 5 Werktage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Der Auftraggeber kann anstelle einer Stornierung jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen.
(4) Bei einvernehmlicher Terminverschiebung mit Ersatztermin innerhalb von 30 Kalendertagen fällt keine Stornierungsgebühr an. Pro Workshop ist maximal eine kostenfreie Terminverschiebung möglich.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den konkret für ihn erstellten Ergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke.
(2) Vorbestehende Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prompts, Agentenbausteine und Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.
(3) Eine Übertragung ausschließlicher Rechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 8 KI-gestützte Arbeitsmittel
(1) Der Auftragnehmer kann zur Unterstützung seiner Leistungen KI-gestützte, automatisierte oder agentische Werkzeuge einsetzen.
(2) Der Einsatz erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der vereinbarten Leistung. Vertrauliche Daten des Auftraggebers werden nicht ohne ausdrückliche Abstimmung in externe KI-Dienste eingegeben.
(3) Für Daten des Auftraggebers gilt als Standard: Nutzung von Business-, Enterprise- oder API-basierten Accounts. Kein providerseitiges Modelltraining oder Feedback-Sharing ohne schriftliche Zustimmung.
(4) Produktive Freigaben und kritische Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
(5) KI-generierte Ergebnisse dienen als Arbeitshilfe und werden durch den Auftragnehmer fachlich geprüft.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und 5 Jahre darüber hinaus.
(3) Die Pflicht entfällt für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird geschlossen, wenn der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.
(3) Allgemeine Beratungs- und Workshoparbeit ohne Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers löst nicht automatisch eine AVV-Pflicht aus.
(4) Datenschutzvorfälle werden der jeweils anderen Partei unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt.
(5) Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist unter https://fluxward.com/datenschutz einsehbar.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Auftragnehmers.
(5) Ergänzende Haftungsbegrenzungen (Caps) werden im individuellen Vertrag vereinbart und sind dort maßgeblich.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei laufender Beratung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(2) Bei einzelnen Workshops oder Pauschalaufträgen endet der Vertrag mit Erbringung der Leistung.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Im Fall einer vorzeitigen Beendigung vergütet der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen sowie verbindlich entstandene Aufwände.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Fluxward Consulting GbR (derzeit Wegberg). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.