AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Fluxward GmbH für Beratung, Workshops, Umsetzung, Automationen und Schulungen im B2B-Kontext.
Inhalt
Stand: 13. Juli 2026 | Fassung V-08 · Prüffassung für die anwaltliche Freigabe
Diese Seite stellt unsere B2B-AGB lesbar bereit. Vertragsbestandteil werden die AGB nur, wenn der konkrete Auftrag sie wirksam einbezieht. Fluxward stellt die maßgebliche Fassung vor dem Vertragsschluss als speicherbare Datei zur Verfügung.
§ 1 Geltung und Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für B2B-Verträge über Beratung, Analysen, Workshops, Schulungen, Umsetzung, Automatisierung und Entwicklung durch die Fluxward GmbH. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Fluxward ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
(3) Der Vertrag kommt durch beiderseitige Bestätigung eines Auftrags oder Leistungsscheins in Textform zustande. Das Dokument muss Leistung, Preis und einbezogene Anlagen eindeutig bezeichnen.
(4) Besteht ein unterschriebener Rahmenvertrag, gelten diese AGB daneben nur, wenn der konkrete Auftrag sie ausdrücklich einbezieht.
(5) Website-Inhalte, Kontaktanfragen und die Buchung eines als kostenlos und unverbindlich bezeichneten Erstgesprächs dienen ausschließlich der Orientierung und Vertragsanbahnung. Sie begründen weder einen kostenpflichtigen Auftrag noch ersetzen sie Angebot und Auftragsbestätigung.
§ 2 Leistung
(1) Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem bestätigten Auftrag. Beratung, Schulung und zeitbasierte Mitarbeit sind Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
(2) Ein Werk wird nur geschuldet, wenn ein konkretes Ergebnis ausdrücklich als Werkleistung bezeichnet und mit prüfbaren Abnahmekriterien versehen ist.
(3) Fluxward darf Methode und geeignete Hilfsmittel selbst wählen. Änderungen am Auftrag werden erst nach Bestätigung von Aufwand, Preis, Zeit und Risiko verbindlich.
(4) Unentgeltliche Testzugänge zum FluxHub-Kundencenter sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie dienen der Erprobung von Vorlagen und Muster-Demos, begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit und dürfen nicht mit echten Kundengeheimnissen oder sensiblen personenbezogenen Daten befüllt werden. Fluxward darf einen Testzugang aus Sicherheitsgründen oder nach Ende der Testphase deaktivieren.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig Ansprechpartner, Informationen, Entscheidungen, Zugänge und rechtmäßig nutzbare Daten bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben Termine angemessen; zusätzlicher Aufwand darf nach vorherigem Hinweis berechnet werden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Auftrag genannten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zeitbasierte Leistungen werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Freigegebene Reise-, Lizenz- und Drittanbieter-Kosten werden gesondert berechnet. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
§ 5 Termine und Absage
Für fest gebuchte Workshops oder Schulungen gilt: Absage bis zehn Werktage vorher kostenfrei, neun bis fünf Werktage vorher 50 %, danach 100 % der Vergütung. Der Kunde darf einen geringeren Schaden nachweisen. Eine einvernehmliche Verschiebung auf einen Ersatztermin innerhalb von 30 Tagen ist einmal kostenfrei möglich.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Kundenmaterialien verbleiben beim Kunden und dürfen von Fluxward nur zur Vertragserfüllung genutzt werden. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an ausdrücklich kundenspezifisch erstellten Ergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten internen Zweck.
(2) Vorbestehende oder allgemein wiederverwendbare Methoden, Vorlagen, Frameworks, Prompts, Skills, Agentenbausteine, Codebibliotheken und Know-how bleiben bei Fluxward oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
(3) Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Betreiber, White-Label, Endkundennutzung, Weitergabe, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Ausschließlichkeit oder Buy-out müssen im Auftrag ausdrücklich vereinbart und vergütet werden. Allgemeine Verbesserungen und abstrahierte, nicht kundenspezifische Muster darf Fluxward ohne Kundendaten, Marken oder Geschäftsgeheimnisse weiterverwenden. Open-Source- und Drittanbieterbestandteile unterliegen ihren eigenen Bedingungen.
(4) Fluxward stellt durch geeignete Vereinbarungen mit Mitarbeitern und Subunternehmern die erforderliche Rechtekette sicher. Rohmaterialien, interne Werkzeuge und Zwischenstände sind nur geschuldet, wenn der Auftrag sie ausdrücklich nennt.
§ 7 KI, Drittanbieter und Datenschutz
(1) Fluxward darf geeignete KI-, Cloud-, Entwicklungs- und Automationsdienste einsetzen. Kundendaten werden nur über projektbezogen freigegebene Dienste und Accountmodelle verarbeitet. Eine Nutzung für providerseitiges Modelltraining oder Feedbackprogramme erfolgt nicht ohne ausdrückliche Freigabe.
(2) KI-Ausgaben können fehlerhaft oder unvollständig sein. Fluxward prüft fachlich wesentliche Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang; produktive, fachlich kritische und rechtlich wesentliche Entscheidungen bleiben beim Kunden.
(3) Vor Verarbeitung personenbezogener Daten klären die Parteien ihre Rollen. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird geschlossen, wenn Fluxward personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien schützen nicht öffentliche Informationen, geben sie nur an erforderliche und angemessen verpflichtete Personen weiter und verwenden sie ausschließlich für den Auftrag. Die Pflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende; Geschäftsgeheimnisse werden geschützt, solange die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
§ 9 Abnahme
Nur ausdrücklich als Werkleistung bezeichnete Ergebnisse werden abgenommen. Fluxward zeigt die Abnahmefähigkeit an; der Kunde prüft innerhalb der vereinbarten Frist, sonst innerhalb von zehn Werktagen, anhand der vereinbarten Kriterien und meldet Abweichungen nachvollziehbar. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden als Restpunkte dokumentiert. Fluxward erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Neue Anforderungen sind Änderungen, keine Mängel. Teilabnahmen sind für getrennt prüfbare Liefergegenstände möglich. Eine Abnahmefiktion setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und einen klaren Hinweis voraus.
§ 10 Haftung
(1) Fluxward haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fluxward nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine zusätzliche summenmäßige Haftungsgrenze gilt nur, wenn sie im Auftrag unter Berücksichtigung von Auftragswert, Risikoklasse und Versicherungsdeckung individuell vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt es bei Absatz 2; zwingende gesetzliche Haftung wird nicht beschränkt.
(4) Bei Datenverlust richtet sich der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand nach der vereinbarten Backup-Verantwortung.
(5) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei suspendieren die betroffenen Pflichten für ihre Dauer. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und mindert die Folgen soweit zumutbar.
§ 11 Laufzeit, Beendigung und Schlussregeln
(1) Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Leistung. Laufende Leistungen können, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und verbindlich entstandene Fremdkosten sind zu vergüten. Übergeben werden die vereinbarten und bezahlten Ergebnisse; zusätzliche Migration oder Übergangshilfe wird nach Aufwand berechnet.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Fluxward. Änderungen bedürfen mindestens der Textform. Bei unwirksamen Klauseln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
