Zum Inhalt springen
Zum Inhalt springen
FluxwardKI-Partner
  • Leistungen
    • 1 Analyse Standort bestimmen, Hebel priorisieren.
    • 2 Umsetzung Individuelle Lösung für einen klaren Ablauf umsetzen.
    • 3 Enablement Teams sicher machen und KI im Alltag verankern.
    Analyse
    • Orientierungsgespräch
    • KI-Potenzialanalyse
    Umsetzung
    • Individuelle KI-Implementierung
    • Individuelle Anfrage
    Enablement
    • KI-Enablement-Workshop
    • KI-Agenten-Workshop
  • Einsatzfelder
  • Produkte
    Pilotfähig Fluxward Flux KI-Agent-First Management-System für Arbeitsflüsse, Wissen und Kundenarbeit. Pilotfähig Fluxward Agentensystem Lokales Agentensystem mit Memory, Skills, eigenen KI-Zugängen und Freigaben.
  • Blog
  • Über uns
KI-Check Kostenloses Erstgespräch
Schnellstart KI-Check starten 5 Fragen — wir zeigen Ihnen, wo KI bei Ihnen wirkt.
  • Startseite
  • Leistungen +
    Alle Leistungen ansehen
    Analyse +

    Standort bestimmen, Hebel priorisieren.

    • Orientierungsgespräch
    • KI-Potenzialanalyse
    Umsetzung +

    Individuelle Lösung für einen klaren Ablauf umsetzen.

    • Individuelle KI-Implementierung
    • Individuelle Anfrage
    Enablement +

    Teams sicher machen und KI im Alltag verankern.

    • KI-Enablement-Workshop
    • KI-Agenten-Workshop
  • Einsatzfelder
  • Produkte +
    Alle Produkte ansehen
    Pilotfähig Fluxward Flux KI-Agent-First Management-System für Arbeitsflüsse, Wissen und Kundenarbeit. Pilotfähig Fluxward Agentensystem Lokales Agentensystem mit Memory, Skills, eigenen KI-Zugängen und Freigaben.
  • Blog
  • Über uns
  • KI-Check
  • Kontakt
Kostenloses Erstgespräch

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Fluxward GmbH i.G. für Beratung, Workshops, Umsetzung, Automationen und Schulungen im B2B-Kontext.

AGB als Fluxward-Explainer mit Leistung, Mitwirkung und Verantwortung
Inhalt

    Stand: 5. Mai 2026 | Version: V3.3

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fluxward GmbH i.G., vertreten durch David Rofall und Frederic Baltes (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Workshop-, Umsetzungs-, Automations- und Schulungsleistungen.

    (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

    (3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

    (4) Die öffentlichen Inhalte dieser Website, unverbindliche Orientierungsgespräche, Kontaktanfragen, Webinar-Registrierungen und sonstige unverbindliche Erstkontakte sind keine Angebote zum Vertragsschluss gegenüber Verbrauchern und begründen für sich genommen noch kein Vertragsverhältnis.

    (5) Soweit individuelle Verträge oder Leistungsbeschreibungen abweichende Regelungen enthalten, gehen diese den AGB vor.

    § 2 Leistungsgegenstand

    (1) Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (SOW).

    (2) Der Auftragnehmer schuldet fachlich fundierte Beratung nach dem aktuellen Stand seines Wissens. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart (§ 611 BGB).

    (3) Soweit ausdrücklich konkrete Arbeitsergebnisse mit definierten Abnahmekriterien vereinbart werden, können werkvertragliche Elemente vorliegen (§ 631 BGB).

    (4) Der Auftragnehmer ist selbständiger Unternehmer und nicht Arbeitnehmer des Auftraggebers.

    § 3 Angebote und Vertragsschluss

    (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

    (2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertrags, durch eine von Fluxward erstellte Auftragsbestätigung (V-09) oder durch beidseitige Gegenzeichnung einer Leistungsbeschreibung zustande. Freibleibende Angebote allein begründen keinen Vertragsschluss. Ein einvernehmlicher Leistungsbeginn kann als Indiz für einen Vertragsschluss gewertet werden, sofern die wesentlichen Vertragsbedingungen zuvor in Textform abgestimmt wurden.

    (3) Website-Inhalte, Terminwünsche, Kontaktformulare, kostenlose unverbindliche Erstgespräche oder sonstige unverbindliche Abstimmungen dienen der Einordnung und Vertragsanbahnung. Sie ersetzen weder ein verbindliches Angebot noch eine Annahmeerklärung.

    (4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

    § 4 Mitwirkung des Auftraggebers

    (1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für fachliche Fragen und Freigaben.

    (2) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle benötigten Informationen, Dokumente, Zugänge und Systeme bereit.

    (3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.

    § 5 Vergütung und Zahlung

    (1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.

    (2) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

    (4) Bei zeitbasierter Abrechnung wird nach tatsächlich geleisteter Zeit auf Basis von 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.

    (5) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) verlangen.

    (6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

    (7) Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Die Umstellung auf strukturierte E-Rechnungen erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Übergangsfristen.

    (8) Soweit der Auftragnehmer für einzelne Workshop-Termine ausdrücklich eine Online-Reservierung freischaltet, wird der Zahlungsweg individuell im Angebot oder in der schriftlichen Bestätigung geregelt. Eine Abrechnung erfolgt gesondert, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

    (9) Offene Seminare auf der Website werden als B2B-Formate angeboten. Der Seminarplatz wird erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Falls für einzelne Termine ein individueller Online-Zahlungsweg vereinbart wird, kann zusätzlich eine erfolgreiche Zahlung erforderlich sein. Automatische Bestätigungen können technische Hinweise und den Buchungsstatus enthalten; finale Zugangslinks und Vorbereitungsmaterialien können separat versendet werden.

    § 6 Workshop- und Seminar-Stornierung

    (1) Bei Absage eines verbindlich vereinbarten Workshops durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:

    • (a) Absage bis 10 Werktage vor dem Termin: ohne gesonderte Berechnung
    • (b) Absage 9 bis 5 Werktage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
    • (c) Absage weniger als 5 Werktage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung

    (2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

    (3) Der Auftraggeber kann anstelle einer Stornierung jederzeit ohne gesonderte Berechnung einen Ersatzteilnehmer benennen.

    (4) Bei einvernehmlicher Terminverschiebung mit Ersatztermin innerhalb von 30 Kalendertagen fällt keine Stornierungsgebühr an. Pro Workshop ist maximal eine Terminverschiebung ohne gesonderte Berechnung möglich.

    (5) Bereits geleistete Reservierungsbeträge werden auf die Gesamtvergütung angerechnet. Bei stornierungspflichtigen Absagen können sie ganz oder teilweise einbehalten werden, soweit dies der vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Vergütung entspricht.

    (6) Für offene Online-Seminare gilt, sofern auf der Buchungsseite nichts Abweichendes steht: Bis 7 Kalendertage vor Termin kann ohne gesonderte Berechnung storniert oder auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Bis 48 Stunden vor Termin erstatten wir 50 % oder bieten eine Umbuchung an. Unter 48 Stunden ist keine Erstattung geschuldet; ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.

    (7) Fällt ein Seminar aus Gründen aus, die Fluxward zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin angeboten oder die bereits gezahlte Seminargebühr erstattet.

    § 7 Nutzungsrechte

    (1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den konkret für ihn erstellten Ergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke.

    (2) Vorbestehende Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prompts, Agentenvorlagen und Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.

    (3) Eine Übertragung ausschließlicher Rechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

    § 8 KI-gestützte Arbeitsmittel

    (1) Der Auftragnehmer kann zur Unterstützung seiner Leistungen KI-gestützte, automatisierte oder agentische Werkzeuge einsetzen.

    (2) Der Einsatz erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der vereinbarten Leistung. Vertrauliche Daten des Auftraggebers werden nicht ohne ausdrückliche Abstimmung in externe KI-Dienste eingegeben.

    (3) Für Daten des Auftraggebers gilt als Standard: Nutzung von Business-, Enterprise- oder API-basierten Accounts. Kein providerseitiges Modelltraining oder Feedback-Sharing ohne schriftliche Zustimmung.

    (4) Produktive Freigaben und kritische Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.

    (5) KI-generierte Ergebnisse dienen als Arbeitshilfe und werden durch den Auftragnehmer fachlich geprüft.

    (6) Der Auftraggeber bleibt für den konkreten Einsatzkontext, fachliche und rechtliche Freigaben, Datenklassifikation, Nutzerkommunikation, interne Richtlinien sowie die Einhaltung branchenspezifischer Pflichten verantwortlich. Dies gilt insbesondere, wenn Ergebnisse in produktive Prozesse, Kundenkommunikation, Personalentscheidungen, Kredit-, Versicherungs-, Gesundheits-, Sicherheits- oder sonstige sensible Entscheidungsbereiche einfließen.

    (7) Vor produktiver Nutzung von KI-Systemen mit erhöhtem Risiko oder möglicher Relevanz nach der EU-KI-Verordnung ist eine gesonderte Einsatz-, Risiko- und Verantwortlichkeitsprüfung erforderlich. Der Auftragnehmer unterstützt diese Prüfung im vereinbarten Leistungsumfang, erbringt aber keine Rechtsberatung.

    § 9 Vertraulichkeit

    (1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich.

    (2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und 5 Jahre darüber hinaus.

    (3) Die Pflicht entfällt für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

    § 10 Datenschutz

    (1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

    (2) Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird geschlossen, wenn der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.

    (2a) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von KI-, Automations-, Schulungs- oder Implementierungsleistungen Zugriff auf personenbezogene Daten, vertrauliche Betriebsdaten oder produktive Kundensysteme erhält, werden Umfang, Rollen, Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmer und Lösch-/Rückgabepflichten vor Beginn der Verarbeitung gesondert dokumentiert.

    (3) Allgemeine Beratungs- und Workshoparbeit ohne Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers löst nicht automatisch eine AVV-Pflicht aus.

    (4) Datenschutzvorfälle werden der jeweils anderen Partei unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt.

    (5) Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist unter https://fluxward.com/datenschutz einsehbar.

    § 11 Haftung

    (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    (3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

    (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Auftragnehmers.

    (5) Ergänzende Haftungsbegrenzungen (Caps) werden im individuellen Vertrag vereinbart und sind dort maßgeblich.

    § 12 Laufzeit und Kündigung

    (1) Bei laufender Beratung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

    (2) Bei einzelnen Workshops oder Pauschalaufträgen endet der Vertrag mit Erbringung der Leistung.

    (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    (4) Im Fall einer vorzeitigen Beendigung vergütet der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen sowie verbindlich entstandene Aufwände.

    § 13 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    (2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Fluxward GmbH i.G. (derzeit Wegberg). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

    (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).

    (4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    (5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

    Inhalt

      Wir nutzen notwendige Funktionen. Analyse- oder Marketing-Cookies setzen wir nicht. Cookie-Hinweise

      Direkter Kontakt Frederic Baltes Ansprechpartner für Gespräche und Erstkontakt
      hello@fluxward.com +49 170 3211648

      Fluxward

      • Leistungen
      • Einsatzfelder
      • Kontakt

      Ressourcen

      • Blog
      • Produkte
      • Über uns

      Rechtliches

      • Impressum
      • Datenschutz
      • AGB
      • Cookies

      © 2026 Fluxward GmbH i.G. · Alle Rechte vorbehalten.

      in David Rofall in Frederic Baltes Wegberg, Deutschland